J.S.W. Rechtsanwälte

Versicherungsrecht

Gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist nicht selten auch die Kenntnis der einschlägigen versicherungsrechtlichen Bestimmungen notwendig. Um Ihnen eine umfassende und kompetente Beratung bieten zu können, ist Rechtsanwalt J. Stomper auch auf diesem Gebiet vertieft tätig.

Häufige Streitpunkte auf diesem Gebiet sind Auseinandersetzungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer anlässlich eines Unfalls, wenn eine entsprechende Unfallversicherung abgeschlossen wurde und Ansprüche geltend zu machen sind. Nicht selten sind diese innerhalb von bestimmten Fristen gegenüber der Versicherung anzumelden. Grade hier drohen Rechtsnachteile, wenn man sich dieser engen Zeitfenster nicht bewusst ist.

Viele unserer Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, welche die durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten übernimmt. Allerdings haben wir auch auf diesem Bereich die Erfahrung gemacht, dass Streitigkeiten entstehen können und eine Problemlösung notwendig ist. Nachdem wir häufig mit Rechtsschutzversicherern korrespondieren und bei unserer täglichen Arbeit die bestimmten Problemfelder kennen gelernt haben, ist es eine Selbstverständlichkeit für uns, die Interessen für Sie auch in diesen Bereich wahrzunehmen.

Im privaten Versicherungsrecht geht es generell meist darum, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen.

Diese Frage stellt sich häufig zu folgenden Themen:

  • Allgemein verbreitete Verträge wie Kfz-Versicherungs- und Haftpflichtversicherungsverträge
  • Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen (Personenversicherungen)

Nicht selten gibt es gerade bei der Berufsunfähigkeitzusatzversicherung einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht hat.

In Betracht kommen aber auch die Sachversicherungen sowie die Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden (Feuer u.ä.), Hausratversicherungen, technische Versicherungen und Transportversicherungen. Sehr häufig stellt sich auch die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Rechtsvertretung übernimmt. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, den allgemeinen Versicherungsbedingungen und den gesetzlichen Bestimmungen.

Häufig versprechen Versicherungsvertreter mehr, als die angebotene Versicherung tatsächlich leistet. Auch dieses Rechtsproblem wird vom Versicherungsrecht erfasst. Wie man aus unliebsamen Versicherungen herauskommt und in welchen Fällen man sein Geld wieder bekommt, ist ebenfalls Gegenstand des Versicherungsrechts.