J.S.W. Rechtsanwälte

Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts umfasst die Rechtsverhältnisse der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, KG, GmbH & Co. KG) und Personengesellschaften (OHG, GbR) mit ihren vielfältigen Verflechtungen zum Bilanz- und Steuerrecht, Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, aber auch zum Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht. Die Rechtbeziehungen zwischen Kaufleuten sind in ganz besonderem Maße durch die Spezialregelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) geprägt.

Wir bieten ihnen das notwendige Know-how, ihre Ansprüche konsequent und erfolgreich durchzusetzen.