J.S.W. Rechtsanwälte

Inkasso / Forderungseinzug

Obsiegendes Urteil? Andere Titel? Und nun?

Unsere Inkassoabteilung zeichnet sich aus durch fundierte Kenntnisse im Zwangsvollstreckungsrecht, die langjährige und zuverlässige Arbeit ihrer Mitarbeiter und die umfangreiche und effektive Tätigkeit im Forderungseinzug. Leiter der Abteilung ist Herr Paul Stockhausen, der in diesem Bereich auf seine jahrzehntelangen Erfahrungen zurückgreifen kann. Zu unseren Auftraggebern zählen sowohl Versorgungsunternehmen und Banken als auch Firmen, Handwerksbetriebe, Kaufleute und Privatpersonen.

Wir bieten Ihnen eine unkomplizierte Beitreibung Ihrer Forderungen bundesweit durch

  • zügige und reibungslose Geltendmachung von unstreitigen Zahlungsansprüchen in amts- und arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren

und

  • effektive Durchsetzung der Ansprüche in der Zwangsvollstreckung durch
  • Einleitung von Sach-, Kassen- und Taschenpfändungen zu erfolgversprechenden Anlässen und Zeiten
  • Ermittlung pfändbarer Ansprüche des Schuldners an Dritte und zügige Einleitung rangwahrender Pfändungen dieser Forderungen (Arbeitseinkommen, Kontenpfändungen, Lebensversicherungen, Sparverträge (vermögenswirksame Leistungen), Steuererstattungen (Umsatzsteuer- und Einkommensteuererstattungen etc.), Eigentumsübertragungsansprüche (z.B. finanzierte Kfz), verschleierte Arbeitseinkommen)
  • Erteilung von Zwangsvollstreckungsaufträgen ins bewegliche Vermögen der Schuldner und ggf. anschließende eidesstattliche Versicherung bis zur Erzwingungshaft
  • Verhandlungen mit Schuldnern über angemessene Teilzahlungen mit Absicherungen (z.B. Lohnabtretung) und Überwachung von Ratenzahlungen
  • erweiterte Pfändungszugriffe
  • Ermittlung von Grundvermögen und grundstücksgleichen Rechten und anschließende zügige Vollstreckung (z.B. Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)

Wir werden alles daran setzen, Ihre berechtigten Forderungen zügig einzutreiben.